Grund – und Behandlungspflege

Hilfe im Alltag und vom Arzt verordnete Leistungen.

Wer lange aktiv und gestaltend im Leben stand, darf sich auch mal umsorgen lassen. Unser Pflegedienst hilft Ihnen und Ihren Angehörigen in Albstadt und Umgebung bei den alltäglichen Anforderungen und Aktivitäten und übernimmt grundlegende, wiederkehrende Pflegeleistungen. Gerne unterstützen Sie unsere qualifizierten Mitarbeiter im Bereich der Körperpflege, der Ernährung und Mobilität sowie bei nicht-medizinischen Pflegetätigkeiten.  Der Pflegedienst Walter begleitet Sie gerne bei Ihrem geregelten Tagesablauf und wir freuen uns, wenn Sie sich in Ihrem Zuhause wohl fühlen.

Auch nach Krankheit oder einem Unfall in den eigenen vier Wänden wohlbehütet wieder zu Kräften zu kommen, ist eine wichtige Voraussetzung für die Genesung. Damit Sie auch zuhause nicht auf eine professionelle, medizinische Versorgung verzichten müssen, übernehmen wir die medizinische Behandlungspflege bei Ihnen vor Ort. Sie beinhaltet alle medizinischen Tätigkeiten, die Ihr Hausarzt verordnet hat. Gerne betreut Sie dabei unser medizinisches Fachpersonal und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Häufig gestellte Fragen

Die Behandlungspflege ist in Abgrenzung zur Grundpflege zu sehen. Zwar sind beide Formen der Pflege Teil der häuslichen Krankenpflege, jedoch umfasst die Grundpflege nicht medizinisch angeordnete Maßnahmen, sondern die Hilfestellung bei der Bewältigung des Alltags. Hierunter fallen beispielsweise die Körperpflege, das Essen anreichen und das An- und Auskleiden der Pflegebedürftigen. Diese Form der Pflege wird in der Regel von der Pflegekasse, nicht von der Krankenkasse finanziell übernommen. Auch die Grundpflege kann von einem professionellen Pflegedienst durchgeführt werden. Sie wird im Vergleich mit der Behandlungspflege als die leichter durchzuführende Pflegeform angesehen. Diese Ansicht ist allerdings umstritten, denn pflegebedürftige Menschen sind grundsätzlich auf ganzheitliche Pflege angewiesen.
Die Kosten der Grundpflege, also der Pflege in den Bereichen Ernährung, Mobilität und Körperpflege, werden in der Regel von der Pflegekasse getragen. Die Leistungen der Grundpflege können jedoch auch von der Krankenkasse finanziert werden, sofern sie unter die häusliche Pflege fällt, also von einem Arzt verordnet wurde. Damit die Kosten, die für Sie entstehen, von der Pflegekasse übernommen werden, müssen Sie eine Pflegestufe beantragen. Mindestens muss für die Grundpflege Pflegestufe I vorliegen.

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Pflegestufen finden Sie HIER.

Nach der Grundpflege-Definition umfasst sie alle regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person beitragen. Der Begriff sagt es bereits aus: Es handelt sich dabei um die grundlegendsten Maßnahmen der Pflege, und zwar die Hilfestellung im Rahmen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Laut SGB XI sind folgende Maßnahmen Leistungen der Grundpflege:

  1. Im Bereich der Körperpflege
    Waschen, Duschen, Baden
    Zahnpflege
    Kämmen, Rasieren
    Darm- und Blasenentleerung
  2. Im Bereich der Ernährung
    mundgerechte Zubereitung der Nahrung
    Aufnahme der Nahrung
  3. Im Bereich der Mobilität
    selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
    An- und Auskleiden
    Gehen, Stehen, Treppensteigen
    Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, z.B. für Arztbesuch
Bei der Behandlungspflege handelt es sich um Maßnahmen, die von einem Arzt angeordnet und von geschulten Pflegekräften durchgeführt werden. Die Behandlungspflege soll mit ihren Leistungen pflegebedürftige Personen bei der Heilung oder Verbesserung der Krankheit unterstützen oder dabei helfen, eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern. Teilweise wird Behandlungspflege auch angeordnet, um einem Krankenhausaufenthalt vorzubeugen. Die Leistungen der Behandlungspflege umfassen nach SBG V unter anderem:

  • Anlegen von Verbänden jeder Art
  • Durchführung von Injektionen und Infusionen jeder Art
  • Dekubitusversorgung
  • Stomaversorgung
  • Bronchialtoilette
  • Absaugen
  • Durchführung von Einläufen, Klistieren
  • Vitalzeichenkontrolle (Blutdruckmessen, Blutzuckermessen)
  • Sondenernährung
  • Medikamentenabgabe in Blisterverpackung
  • Wundversorgung
  • Diabetikerversorgung
  • Atemtherapie
  • Sauerstofftherapie
  • Lasertherapie